Verlässliche Grundschule
- verlässliche Unterrichtszeiten
- alterstufengemäße Rhythmisierung des Schulvormittags
- Optimierung des Unterrichts im Hinblick auf den individuellen Lern(zeit)bedarf
- Kooperation bei der Unterrichtsgestaltung und –verantwortung
- Haltungs- und Bewegungserziehung als Bestandteil des Unterrichts
- Ergänzung des Unterrichtsvormittags durch bedarfsorientierte Betreuungszeiten
Verlässliche Unterrichtszeiten
- Jede Grundschule sieht eine für Eltern und Kinder verlässliche Unterrichtszeit vor.
- Die Unterrichtsstunden werden möglichst gleichmäßig auf die Schultage verteilt.
- Unsere verlässliche Grundschule geht von 8 Uhr bis 12:25 Uhr.
Die verlässliche Ganztagsschule geht montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr. - In Ausnahmefällen kann es zu einem Ausfall der 5. Stunde freitags kommen.
- In Klasse 1 und 2 kann stundenplantechnisch der Unterricht freitags nur bis 11.30 Uhr gehen.
Rhythmisierung des Schulvormittags
Eine gleichmäßige Rhythmisierung des Schulvormittags, die sich am kindlichen Lern- und Konzentrationsvermögen ausrichtet, ist ein Ziel der „Verlässlichen Grundschule“. Sie wird mit angepassten Abfolgen von Anspannungs- und Entspannungsphasen verwirklicht.
Die bisherige Organisation des Stundenplanes in Form einzelner Unterrichtsstunden kann durch drei möglichst gleich lange Unterrichtsblöcke ersetzt werden. Ab Beginn der Schulöffnung – 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn – können sich die Kinder unter der Aufsicht von Lehrkräften auf den Unterricht einstimmen.
Einführung einer zweiten Pause (Aktivpause)
Eine zweite größere Pausenzone ist möglich, die als „Bewegungspause“ genutzt werden kann, in der Kinder verschiedener Klassen miteinander spielen. Dazu stehen Spielgeräte bereit.
Nach dem ersten Unterrichtsblock wird im Klassenraum ein gemeinsames 10-minütiges Frühstück organisiert. Es lässt den Kindern in der Großen Pause Gelegenheit, sich ganz dem Spiel und der Bewegung zu widmen.
Ausfall von Lehrkräften
- Klassenzusammenlegung:
Im Falle der Klassenzusammenlegung kann der sonst für die Klassenbildung gültige Klassenteiler von 28 Schülern im Vertretungsfalle kurzzeitig überschritten werden. Über die organisatorischen wie auch didaktisch-methodischen Planungen (Klassentandem, Klassenstufe) sollte vorab im Kollegium gesprochen werden.
Im Fall der Klassenzusammenlegung können hierauf besonders abgestimmte Unterrichtsangebote (Kurzprojekte, außerunterrichtliche Vorhaben, Wochenplanarbeit, sog. Flurstunden) angeboten werden. - Klassenaufteilung:
Klassenaufteilung sollte grundsätzlich gut vorbereitet sein (Festlegung und Zuweisung der Schülergruppen) sowie nach Möglichkeit die individuellen Lernbedürfnisse der Schüler/innen berücksichtigen. - Bereitschaftsstunden:
gezielt vorgehaltene Bereitschaftsstunden - Dispositionsstunden:
Nicht gehaltener Unterricht (z.B. wegen außerunterrichtlicher Veranstaltungen) wird als Dispositionsstunde im Bedarfsfalle verwendet. - Vertretungslehrkräfte
- Zeitkontingent von 82 Unterrichtsstunden pro Jahr
- bezahlte Mehrarbeit